Liebe Eltern, liebe Kinder und liebe Teens,
Kino ist Erlebnis pur. Am liebsten wollen wir, dass ihr jeden Film bei uns sehen könnt. Aber Filme können krass sein und Kinder bzw. Jugendliche haben zarte Seelen. Also macht es schon Sinn, genau hinzuschauen. Das finden wir gut.
Wichtig ist es also, die FSK und das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Manches kennt man: Bier ab 16, harter Alkohol ab 18, Zigaretten ab 18.
Und Filme?
FSK 6, FSK 16, FSK 18 sind harte gesetzliche Grenzen. Bedeutet: Wer das Alter erreicht hat, darf den Film sehen. Wer jünger ist nicht. Keine Ausnahme.
Die FSK 12 hat eine Sonderrolle. Hier dürfen die Eltern (bzw. die Erziehungsberechtigten) festlegen, ob ihre Kinder von 6-11 Jahren einen Film besuchen können.
Und dann gibt es noch die Regelungen, wer wie lange ohne Eltern abends unterwegs sein darf. Bei Clubs gibt es dafür Türsteher. Unsere Türsteher heißen Vorführer und machen den Einlass. Sie müssen korrekt sein. Auch wenn es schwer fällt, weil wir sehen, wie traurig jemand ist, der nicht in den Film darf.
Oft lässt sich das Thema mit Vorplanung lösen: Die 15 jährige Tochter will in den Film, der um 22:10 endet? No Problem, wenn der 20-jährige Bruder dabei ist und einen Muttizettel hat. Oder geht als Eltern selbst mit und setzt euch drei Reihen entfernt....;-)
Unsere Bitte: Immer VOR dem Ticketkauf schauen, wie die FSK ist und wie lange der Film geht.
Hinweise zur Erziehungsbeauftragung für Eltern und erziehungsbeauftragte Personen findt ihr hier.
Das Formular für die Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel") könnt ihr hier herunterladen und ausdrucken.
Noch mehr Infos und Beispiele? Hier kommen sie:
FSK? WAS IST DAS EIGENTLICH?
Alle Filme werden von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) in einer standardisierten Prüfung in verschiedene Kategorien eingestuft. Diese Eingruppierung ist nach § 14 Abs. 1 JuSchG rechtlich bindend. Das Kino muss die festgelegte Eingruppierung zwingend einhalten und hat keinerlei Spielraum bei der Umsetzung dieser Regeln. Bei Nichteinhaltung der FSK-Regeln drohen hohe Geldstrafen.
Neben den FSK-Altersfreigaben gelten zudem gesetzlich festgelegte Zeitgrenzen für den Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen, die zu berücksichtigen sind. Zu den festgelegten Zeiten (siehe Tabelle) muss der Film inklusive Vorprogramm spätestens fertig sein. Die Zeiten beziehen sich also NICHT auf die Startzeit des Films.
Wir, als Kino, sind verpflichtet die damit einhergehenden Bestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich, kann demnach eine Altersprüfung an der Kasse, am Einlass oder auch während der Filmvorführung erfolgen.
Wichtig: Auch beim Online-Ticketkauf sind die Altersfreigaben zu beachten. Wir bitten um Verständnis, wenn bei Nichtbeachtung der Altersfreigabe bei E-Tickets der Einlass zur Vorstellung nicht gewährt werden kann. Im Falle der Missachtung der FSK-Freigaben besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung vor Ort.
FAQ
EIN KIND IST 15 UND MÖCHTE MIT SEINEN ELTERN IN EINEN FILM MIT FSK 16 - GEHT DAS?
Nein. Auch wenn die Eltern damit einverstanden sind und mitkommen, dürfen Kinder und Jugendliche nur Filme mit der passenden FSK sehen (Ausnahme: FSK 12 “Parental Guidance”).
WAS IST, WENN DAS KIND MORGEN 16 WIRD - DARF ES DANN EINEN FILM MIT FSK 16 BESUCHEN?
Nein. Es spielt keine Rolle, ob das Kind in einer Woche, einem Monat oder in einem Tag 16 wird. Wir dürfen nur den Besucher:innen Eintritt gewähren, die zu Beginn der Vorstellung das von der FSK festgelegte Alter bereits erreicht haben.
MEIN KIND IST 11 UND MÖCHTE MIT SEINEM 18-JÄHRIGEN BRUDER IN EINEN FILM MIT FSK 12 - GEHT DAS?
Ja. Bei der FSK 12 gilt die Parental-Guidance-Regelung, nach der Kinder zwischen 6 und 11 Jahren einen Film mit der FSK 12 sehen dürfen, wenn sie in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind. Diese werden von den Eltern im besten Falle schriftlich festgehalten (Muttizettel).
ICH BIN 16 UND MÖCHTE IN DIE SPÄTVORSTELLUNG MIT DER FSK 16 - GEHT DAS?
Nur mit authorisierter Begleitung (Eltern oder Muttizettel). Hier stimmt zwar das Alter mit der Altersfreigabe des Films überein, jedoch endet eine Spätvorstellung in der Regel erst nach 0 Uhr. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Vorstellung besuchen, die nach Mitternacht endet. Wenn aber die Eltern mitkommen oder diese eine andere volljährige Person schriftlich mit der Aufsichtspflicht beauftragen, ist der Kinobesuch in Ordnung.
MEIN KIND IST 5 JAHRE ALT UND SIEHT ZUHAUSE IMMER DIE MINIONS. ICH KANN EINSCHÄTZEN, DASS DAS OK IST. DARF ES IN EINEN FILM MIT FSK 6?
Leider, nein. Auch wenn die Eltern damit einverstanden sind, dabei sind und sie den Film zuhause bereits 10x gemeinsam gesehen haben. Kinder und Jugendliche dürfen im Kino nur Filme sehen, die das Gesetz freigibt. Und die FSK 6 ist eine harte Grenze. Uns sind in diesem Fall die Hände gebunden.
MEIN KIND IST 7 JAHRE ALT UND SIEHT ZUHAUSE IMMER DIESEN FILM MIT FSK 12. ICH KANN EINSCHÄTZEN, DASS DAS OK IST. DARF ES MIT MIR IN EINEN FILM MIT FSK 12?
Ja, klar. Bei der FSK 12 ist das so vorgesehen.
Noch Fragen oder Unklarheiten? Dann zögere nicht unser Team zu kontaktieren! Du erreichst uns per Mail unter info@neuefilmbuehne.de oder telefonisch unter der 09571 757 150.